top of page
Gebühren
Gebühren

​​Die Gebühren fallen in den einzelnen Leistungsbereichen sehr unterschiedlich aus. Ich versuche diese hier ein wenig zu differenzieren:

Ortsbegehung

Ortsbegehungen sind grundsätzlich erforderlich

Für eine durchschnittliche Ortsbegehung zur Besichtigung eines Schadens werden ca. 1,5 - 2 Stunden benötigt.

Beim Kauf einer Immobilie ist der Umfang der Ortsbesichtigung abhängig von der Größe des Objekts und kann sich zwischen 2 und 4 Stunden bewegen.

Hinweis: Im Zuge dieser Ortsbegehung werden Informationen zum Objekt abgefragt. Die offensichtlichen Erkenntnisse werden Ihnen umgehend mitgeteilt.

Kostenansatz ist hier:

- Zeit für die Ortsbegehung

- Fahrtkosten

- Tagessätze für evtl. zum Einsatz kommende Mess- u. Prüfutensilien

- Auf Wunsch werden Schimmelproben genommen - hier werden die Gebüren des Labors zuzüglich 10% Handling-Fee berechnet

Begehungsbericht

Auf Wunsch fertige ich gerne über die vor Ort festgestellten Parameter einen Begehungsbericht an und lasse Ihnen diesen zukommen. Diesen können Sie zu Ihren Unterlagen nehmen und können jederzeit das Besprochene nachlesen.

Für Erstellung und Versand des Berichts müssen Sie als Honoraransatz mit ca. 2 - 3 Stunden rechnen.

Gutachten

Ein Gutachten ist eine ausführliche schriftliche Bewertung und Stellungnahme zum vorhandenen Schaden. Es werden die Erkenntnisse durch den vorangegangenen Ortstermin zusammengefasst und es enthält in der Regel folgende Angaben:

  • Benennung der gestellten Aufgabe

  • Umfangreiche Fotodokumentation

  • Detaillierte Situationsbeschreibung

  • Angabe von eventuell erforderlichen Sofortmaßnahmen

  • Untersuchungsergebnisse, inklusive ausführlicher Erklärung und Bewertung derselben

  • Laboreergebnisse (sofern mikrobiologische Analysen erforderlich werden sollten)


Ein Gutachten benötigen Sie, wenn es zu Streitigkeiten kommen könnte.

Zur Ausarbeitung eines vollumfänglichen Gutachtens, inklusive Erstellung eines Sanierungskonzepts werden ca. 8-12 Stunden benötigt. Auch dieser Zeitansatz ist natürlich wieder Abhängig von der Größe des Schadens, und Umfang eines Sanierungskonzepts, etc.
 

Sogenannte "Kurzgutachten" werden von mir nicht erstellt. Meine Gutachten werden nach den Grundsätzen von Sorgfaltspflicht und Gewissenhaftigkeit angefertig.

Auf Anfrage sende ich Ihnen gerne meine Preisliste zu
Wer hat die Kosten zu tragen? - Kann ich die Kosten ersetzt bekommen?

Prinzipiell zahlt zunächst der Auftraggeber des Sachverständigen die Kosten für

- Ortsbesichtigung nebst Fahrtkosten

- Technik

- Bericht

- Analysen

- Gutachten

Allerdings besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass eine Ihrer Versicherungen die Unkosten übernimmt, oder sich zumindest daran beteiligt. Auf Verivox sind hierzu Infos nachzulesen:

Auch sind die Kosten im Falle eines Rechtsstreits immer Thema, welches die Gerichte beschäftigt. Es gibt bereits mehrere Urteile dazu. Drei Urteile habe ich für Sie herausgesucht, welche Sie unter folgenden Links finden:

bottom of page