AGB´s
des Sachverständigen Uwe Methke, Stand 01/2021
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragserteilung und Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe des Sachverständigen oder der Berichterstattung hierzu.
Es gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen mitzuteilen.
AGB´s des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie von mir ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Rechte und Pflichten
Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird von mir nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Ich bin nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
Ich kann ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers folgende, für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen:
Besichtigungen, notwendige Untersuchungen auch durch Dritte, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km, (ab Büroadresse des Sachverständigen).
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat mich bei meiner Arbeit zu unterstützen und mir den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.
Weitere Sachverständige
Weitere Sachverständige können nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Ich hafte nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.
Terminvereinbarung
Ich habe das Gutachten in einer für mich zumutbaren Zeit zu stellen. Terminabsprachen gelten, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
Schweigepflicht
Ich bin im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die mir anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen habe ich Verschwiegenheit zu wahren.
Ich bin zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber mich ausdrücklich von meiner Schweigepflicht entbunden hat.
Urheberrecht
Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Ich habe an dem von mir erstellten Gutachten oder dem Bericht oder Ergebnissen meiner Tätigkeit ein Urheberrecht.
Auskunftspflicht
Der Auftraggeber hat das Recht, von mir Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertiggestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind, sowie über den neuesten Stand des Gutachtens.
Vergütung
Grundlage für meine Vergütung sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechenden Bestimmungen in diesen AGB, sowie die getroffenen Vereinbarungen des Gutachtervertrages.
Ich kann Voraus- oder Abschlagszahlungen für die von mir geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist nach ordnungsgemäßem Ermessen von mir zu bestimmen. Ich bin berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. Ich habe Anspruch alle mir entstandenen Aufwendungen, welche für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Die volle Gebühr wird mit Bereitschaft zur Überreichung des Gutachtens oder der Bekanntgabe des Auftragsergebnisses an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig.
Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen. Meine Gebührenrechnung richten sich nach der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Als Stundensätze für jede angefangene Zeitstunde gelten (jeweils auch für notwendige Fahrt- oder Wartezeiten): Gerne lasse ich Ihnen auf Wunsch meine aktuelle Preisliste zukommen.