top of page

Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Was sagt diese Zertifizierung überhaupt aus?

Die Zertifizierung stellt eine Qualitätssicherung für eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit dar.

Der Begriff "Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt. Im Prinzip können sich alle Menschen als "Sachverständiger" bezeichnen, die einfach aufgrund von Erfahrung ein gewisses Fachwissen vorweisen können.

Wie soll man also als Fachfremder die Qualifikation beurteilen können?
Sachverständige (Gutachter) unterwerfen sich mit einer Zertifizierung unter anderem einer ständigen Kontrolle über die Fort- u. Weiterbildungen.

Mit der Personenzertifizierung kann eine gewisse persönliche und fachliche Kompetenz und Sachverstand auf höchstem Niveau garantiert werden.

Europaweite Zertifizierung
Lediglich in den Ländern Deutschland und Österereich gibt es sogenannte "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige". In der restlichen EU gibt es eine "öffentliche Bestellung" nicht. Aufgrund dessen nimmt die Personenzertifizierung einen immer höheren Stellenwert ein.

Gerne können sie meine Zertifizierung unter diesem Link überprüfen.
 

bottom of page